Photovoltaik Förderung 2026: KfW, Einspeisevergütung & Steuerbefreiung

Photovoltaik Förderung 2026: KfW, Einspeisevergütung & Steuerbefreiung

Norbert Grein|

Warum lohnt sich der Blick auf Förderprogramme?

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition, die sich langfristig auszahlt – doch die Anfangskosten können erheblich sein. Bund, Länder und Banken bieten verschiedene Förderprogramme, die die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern. Wer die verfügbaren Mittel kennt und clever kombiniert, kann mehrere tausend Euro sparen.

KfW-Förderung: Günstige Kredite für PV-Anlagen

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Photovoltaikanlagen primär über zinsgünstige Kredite — nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen.

KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard:

  • Kredit für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur
  • Zinssatz aktuell ab ca. 4–5 % effektiv (variiert je nach Laufzeit)
  • Kreditbetrag bis zu 150 Mio. € (für Privatpersonen in der Praxis bis ca. 50.000 €)
  • Beantragung ausschließlich über die Hausbank — vor Beginn der Installation

Wichtig: KfW-Kredite müssen vor Vertragsabschluss mit dem Installateur beantragt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.

KfW 358/359 – Klimafreundlicher Neubau:

  • Bei Neubau mit integrierter PV-Anlage kann zusätzlich dieser Kredit genutzt werden
  • Kombinierbar mit KfW 270

Einspeisevergütung 2026: Was bekomme ich für überschüssigen Strom?

Wer mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Aktuelle Vergütungssätze 2026 (Anlagen bis 100 kWp):

Anlagengröße Volleinspeisung Teileinspeisung
Bis 10 kWp ca. 12,9 ct/kWh ca. 8,1 ct/kWh
10–40 kWp ca. 10,6 ct/kWh ca. 7,0 ct/kWh
40–100 kWp ca. 10,6 ct/kWh ca. 5,8 ct/kWh

Hinweis: Die genauen Sätze werden halbjährlich angepasst. Aktuelle Werte immer beim Netzbetreiber oder auf bundesnetzagentur.de prüfen.

Volleinspeisung vs. Teileinspeisung:

  • Teileinspeisung: Du verbrauchst selbst so viel wie möglich und speist nur den Überschuss ein — in Kombination mit einem Batteriespeicher die wirtschaftlichste Variante für die meisten Haushalte
  • Volleinspeisung: Der gesamte Solarstrom wird eingespeist, du beziehst weiterhin Netzstrom — lohnt sich nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch

Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme — ein wichtiger Planungsfaktor für die Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Ausblick: Einspeisevergütung 2027

Die Einspeisevergütung wird nach EEG jährlich um einen festgelegten Degressionssatz abgesenkt — aktuell ca. 1 % pro Halbjahr. Das bedeutet:

Voraussichtliche Entwicklung 2027:

Anlagengröße 2026 (ca.) 2027 (ca.) Differenz
Bis 10 kWp (Teileinspeisung) 8,1 ct/kWh 7,9 ct/kWh −0,2 ct/kWh
10–40 kWp (Teileinspeisung) 7,0 ct/kWh 6,8 ct/kWh −0,2 ct/kWh
Bis 10 kWp (Volleinspeisung) 12,9 ct/kWh 12,6 ct/kWh −0,3 ct/kWh

Hinweis: Prognosewerte auf Basis der gesetzlichen Degression. Offizielle Sätze ab 2027 werden von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.

Was bedeutet das?

  • Die Absenkung ist moderat — wer jetzt eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die höheren 2026er Sätze für 20 Jahre
  • Wer wartet, bekommt dauerhaft etwas weniger Vergütung
  • Der Eigenverbrauch mit Speicher wird dadurch im Vergleich zur Einspeisung relativ attraktiver

Steuerbefreiung: Nullsteuersatz für PV-Anlagen

Seit Januar 2023 gilt in Deutschland der Nullsteuersatz (0 % USt.) für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Das bedeutet:

  • 0% Mehrwertsteuer auf Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und Montagematerial
  • Gilt für Privatpersonen ohne Ausnahme
  • Auch Balkonkraftwerke profitieren

Einkommensteuer:
Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerbefreit — sowohl die Einspeisevergütung als auch geldwerte Vorteile aus dem Eigenverbrauch. Es entfällt die frühere Pflicht zur Gewinnermittlung und EÜR-Abgabe.

Gewerbesteuer:
Ebenfalls befreit für Anlagen bis 30 kWp — keine gewerbliche Tätigkeit, keine Gewerbesteuerpflicht.

Landesförderprogramme: Bis zu 500 € Zuschuss je nach Bundesland

Neben der Bundesförderung gibt es zahlreiche Länderprogramme mit direkten Zuschlüssen, vor allem für Batteriespeicher:

  • Bayern: Zuschuss über das BayernFonds-Programm (variiert)
  • Baden-Württemberg: Förderprogramm Batteriespeicher über L-Bank
  • Thüringen, Sachsen, Brandenburg: Eigene Speicherförderungen über Landesbanken
  • Kommunen: Viele Städte und Gemeinden haben zusätzliche Fördertöpfe — lohnt sich, beim lokalen Energieversorger oder der Gemeinde nachzufragen

Tipp: Die Datenbank foerderdatenbank.de (Bundeswirtschaftsministerium) listet alle aktuellen Programme nach Bundesland gefiltert.

Förderung clever kombinieren

Das Beste: Viele Programme lassen sich kombinieren:

  • KfW-Kredit + Landesförderung ✅
  • Nullsteuersatz + Einspeisevergütung ✅
  • Einkommensteuerbefreiung + KfW-Kredit ✅

Nicht kombinierbar sind in der Regel verschiedene Zuschüsse für dieselbe Komponente — hier immer die Förderbedingungen prüfen.

Fazit

2026 ist die Förderkulisse für Photovoltaik in Deutschland nach wie vor attraktiv: Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung und KfW-Kredite machen den Einstieg leichter als je zuvor. Wer zusätzlich Landesförderungen nutzt und die Einspeisevergütung für 20 Jahre sichert, erzielt eine solide Rendite auf seine Investition.

Wichtig: Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Dieser Artikel gibt den Stand Oktober 2026 wieder — für verbindliche Auskünfte immer die jeweiligen Förderstellen oder einen zugelassenen Energieberater konsultieren.

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