Warum lohnt sich der Blick auf Förderprogramme?
Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition, die sich langfristig auszahlt – doch die Anfangskosten können erheblich sein. Bund, Länder und Banken bieten verschiedene Förderprogramme, die die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern. Wer die verfügbaren Mittel kennt und clever kombiniert, kann mehrere tausend Euro sparen.
KfW-Förderung: Günstige Kredite für PV-Anlagen
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Photovoltaikanlagen primär über zinsgünstige Kredite — nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen.
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard:
- Kredit für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur
- Zinssatz aktuell ab ca. 4–5 % effektiv (variiert je nach Laufzeit)
- Kreditbetrag bis zu 150 Mio. € (für Privatpersonen in der Praxis bis ca. 50.000 €)
- Beantragung ausschließlich über die Hausbank — vor Beginn der Installation
Wichtig: KfW-Kredite müssen vor Vertragsabschluss mit dem Installateur beantragt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
KfW 358/359 – Klimafreundlicher Neubau:
- Bei Neubau mit integrierter PV-Anlage kann zusätzlich dieser Kredit genutzt werden
- Kombinierbar mit KfW 270
Einspeisevergütung 2026: Was bekomme ich für überschüssigen Strom?
Wer mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Aktuelle Vergütungssätze 2026 (Anlagen bis 100 kWp):
| Anlagengröße | Volleinspeisung | Teileinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | ca. 12,9 ct/kWh | ca. 8,1 ct/kWh |
| 10–40 kWp | ca. 10,6 ct/kWh | ca. 7,0 ct/kWh |
| 40–100 kWp | ca. 10,6 ct/kWh | ca. 5,8 ct/kWh |
Hinweis: Die genauen Sätze werden halbjährlich angepasst. Aktuelle Werte immer beim Netzbetreiber oder auf bundesnetzagentur.de prüfen.
Volleinspeisung vs. Teileinspeisung:
- Teileinspeisung: Du verbrauchst selbst so viel wie möglich und speist nur den Überschuss ein — in Kombination mit einem Batteriespeicher die wirtschaftlichste Variante für die meisten Haushalte
- Volleinspeisung: Der gesamte Solarstrom wird eingespeist, du beziehst weiterhin Netzstrom — lohnt sich nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch
Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme — ein wichtiger Planungsfaktor für die Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Ausblick: Einspeisevergütung 2027
Die Einspeisevergütung wird nach EEG jährlich um einen festgelegten Degressionssatz abgesenkt — aktuell ca. 1 % pro Halbjahr. Das bedeutet:
Voraussichtliche Entwicklung 2027:
| Anlagengröße | 2026 (ca.) | 2027 (ca.) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Bis 10 kWp (Teileinspeisung) | 8,1 ct/kWh | 7,9 ct/kWh | −0,2 ct/kWh |
| 10–40 kWp (Teileinspeisung) | 7,0 ct/kWh | 6,8 ct/kWh | −0,2 ct/kWh |
| Bis 10 kWp (Volleinspeisung) | 12,9 ct/kWh | 12,6 ct/kWh | −0,3 ct/kWh |
Hinweis: Prognosewerte auf Basis der gesetzlichen Degression. Offizielle Sätze ab 2027 werden von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.
Was bedeutet das?
- Die Absenkung ist moderat — wer jetzt eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die höheren 2026er Sätze für 20 Jahre
- Wer wartet, bekommt dauerhaft etwas weniger Vergütung
- Der Eigenverbrauch mit Speicher wird dadurch im Vergleich zur Einspeisung relativ attraktiver
Steuerbefreiung: Nullsteuersatz für PV-Anlagen
Seit Januar 2023 gilt in Deutschland der Nullsteuersatz (0 % USt.) für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Das bedeutet:
- 0% Mehrwertsteuer auf Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und Montagematerial
- Gilt für Privatpersonen ohne Ausnahme
- Auch Balkonkraftwerke profitieren
Einkommensteuer:
Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerbefreit — sowohl die Einspeisevergütung als auch geldwerte Vorteile aus dem Eigenverbrauch. Es entfällt die frühere Pflicht zur Gewinnermittlung und EÜR-Abgabe.
Gewerbesteuer:
Ebenfalls befreit für Anlagen bis 30 kWp — keine gewerbliche Tätigkeit, keine Gewerbesteuerpflicht.
Landesförderprogramme: Bis zu 500 € Zuschuss je nach Bundesland
Neben der Bundesförderung gibt es zahlreiche Länderprogramme mit direkten Zuschlüssen, vor allem für Batteriespeicher:
- Bayern: Zuschuss über das BayernFonds-Programm (variiert)
- Baden-Württemberg: Förderprogramm Batteriespeicher über L-Bank
- Thüringen, Sachsen, Brandenburg: Eigene Speicherförderungen über Landesbanken
- Kommunen: Viele Städte und Gemeinden haben zusätzliche Fördertöpfe — lohnt sich, beim lokalen Energieversorger oder der Gemeinde nachzufragen
Tipp: Die Datenbank foerderdatenbank.de (Bundeswirtschaftsministerium) listet alle aktuellen Programme nach Bundesland gefiltert.
Förderung clever kombinieren
Das Beste: Viele Programme lassen sich kombinieren:
- KfW-Kredit + Landesförderung ✅
- Nullsteuersatz + Einspeisevergütung ✅
- Einkommensteuerbefreiung + KfW-Kredit ✅
Nicht kombinierbar sind in der Regel verschiedene Zuschüsse für dieselbe Komponente — hier immer die Förderbedingungen prüfen.
Fazit
2026 ist die Förderkulisse für Photovoltaik in Deutschland nach wie vor attraktiv: Nullsteuersatz, Einkommensteuerbefreiung und KfW-Kredite machen den Einstieg leichter als je zuvor. Wer zusätzlich Landesförderungen nutzt und die Einspeisevergütung für 20 Jahre sichert, erzielt eine solide Rendite auf seine Investition.
Wichtig: Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Dieser Artikel gibt den Stand Oktober 2026 wieder — für verbindliche Auskünfte immer die jeweiligen Förderstellen oder einen zugelassenen Energieberater konsultieren.