Mehrwertsteuersatz 0% nach §12 Abs. 3 UStG
Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes
Die Lieferung von Photovoltaikkomponenten kann gemäß § 12 Abs. 3 UStG mit 0 % Umsatzsteuer erfolgen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist insbesondere der Installationsort sowie die Größe der geplanten Anlage.
Voraussetzungen
Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert.
Die installierte Bruttoleistung der Anlage beträgt laut Marktstammdatenregister maximal 30 kWp*.
Der Käufer handelt als Betreiber der Photovoltaikanlage.
Die gelieferten Produkte werden für den Betrieb dieser Photovoltaikanlage verwendet.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Lieferung der entsprechenden Komponenten mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % erfolgen.
Anwendung der Steuerregelung im Bestellprozess
Unsere Preise werden mit 0% Umsatzsteuer angegeben. Erfolgt die Bestellung für eine begünstigte Photovoltaikanlage, wird deine Bestellung mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet. Für gewerbliche Bestellungen oder Anlagen, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt weiterhin der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. Hierfür erstellen wir eine separate Vorkasserechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Beispiel: Shop-Preis 1.000,00 Euro inkl. 0% MwSt. Rechnungsstellung 1.000,00 Euro zzgl. 19% MwSt. (für Deutschland) entspricht Endbetrag 1.190,00 Euro.
Hinweis zur steuerlichen Verantwortung
Die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 0 % erfolgt auf Grundlage der Angaben des Käufers im Bestellprozess. Mit der Bestellung bestätigst Du, dass die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und die gelieferten Produkte für eine begünstigte Photovoltaikanlage verwendet werden.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes nicht vorliegen, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachträglich erheben. In diesem Fall haftet der Käufer für die korrekte steuerliche Einordnung der Bestellung und stellt den Händler von entsprechenden Nachforderungen frei.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur steuerlichen Förderung von Photovoltaikanlagen findest du in den offiziellen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen:
FAQ zur Förderung von Photovoltaikanlagen
*Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sind stets begünstigt. Begünstigt sind daher auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kW (peak), z. B. auf größeren Mietshäusern.